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Arbeitszimmer-Neuregelung verfassungswidrig?

Für den BFH ist ernstlich zweifelhaft, ob es verfassungsgemäß ist, dass ab 2007 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht als Werbungskosten abzuziehen sind,

wenn das Büro nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Der BFH hat nun bei Lehrern entschieden, deren Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit regelmäßig in der Schule liegt, dass die Aufwendungen für ihr häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten im Lohnsteuerermäßigungsverfahren zu berücksichtigen sind, weil einem Lehrer kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Gerne beraten wir Sie über das weitere Vorgehen diesbezüglich!

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