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Vorsorgeaufwendungen ab 2010 besser absetzbar

Das im Juli 2009 vom Bundesrat verabschiedete Bürgerentlastungsgesetz sieht eine verbesserte Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen ab dem 01.01.2010 vor (insbesondere von Kranken- und Pflegeversicherungs-beiträgen).

Die Besserstellung ist unabhängig davon, ob jemand privat oder gesetzlich versichert, Arbeitnehmer oder Selbständiger ist. Voraussetzung ist, dass die Beiträge dazu dienen, ein der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegepflichtversicherung entsprechendes Leistungsniveau abzusichern. Daneben enthält das Gesetz auch Erleichterungen bei der Unternehmensbesteuerung (Verlustabzug bei Anteilserwerben durch Sanierungsklausel, Nachbesserung Zinsschranke, Ausweitung Umsatzgrenze bei Ist-Besteuerung).

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