Finanzbuchhaltung

Finanzbuchhaltung ist die klassische Basisleistung, die zusammen mit der Lohnbuchhaltung ihre fortlaufenden monatlichen bzw. vierteljährlichen Unternehmensinformationen liefert. Die hieraus entwickelten Zahlen stellen zeitnahe, aussagekräftige Determinanten und Entscheidungshilfen für die Steuerung Ihres Unternehmens dar!

Wir sind eine der ersten Kanzleien, die Ihnen die Finanzbuchleistungen auch in elektronisch-digitalisierter Form und – wenn Sie dies wünschen – über einen zeitnahen und direkten Zugriff über Ihr Unternehmensportal im Internet zur Verfügung stellt. Hierbei und bei unseren weiteren Softwareleistungen setzen wir die Steuerberatungssoftware der DATEV eG ein.

Unser Service umfasst - je nach gewünschtem Dienstleistungsumfang - insbesondere die nachfolgenden Leistungspakete:

(Grafik)

Sie bestimmen selbst den Umfang der Finanzbuchhaltung!

Während das Classic-Paket die klassische Finanzbuchführung (FIBU) einschließlich Kontierung, Eingabe, Auswertung und Kontrolle inklusive der Erstellung und Abgabe der (elektronischen) Umsatzsteuervoranmeldung umfasst, erhalten Sie beim Premium-Internet-Paket einen persönlichen Unternehmensbereich im Internet, über den Sie sich direkt nach Kontierung informieren können und über den Sie Ihre Belege in elektronischer Form an uns zu Weiterverarbeitung weiterleiten können. Die Originalbelege können dadurch bei Ihnen verbleiben, lästiges Erstellen von Kopien, Übermittlungszeiten entfallen weitgehend.

So sieht die FIBU der Zukunft aus!

Ähnliche Leistungspakete bieten wir Ihnen auf dem Gebiet der Lohnbuchhaltung an. Wenn Sie dies wünschen entlasten wir Sie hierbei vollumfänglich mit unserem Lohn-Comfort-Plus-Paket!

 

Aktuelles


Die Steuererklärung 2009

Einige Informationen, was bei der Einkommensteuererklärung 2009 zu beachten ist, finden sich hier

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Das ändert sich ab 2010!

Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde verabschiedet.

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+++ Weise Steuerberatung ist zum zweiten Mal TOP Steuerberater des Jahres+++

ausgezeichnet 2009 und 2008 von FOCUS-Money und dem Europäischen Institut für Steuerrecht

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Arbeitszimmer-Neuregelung verfassungswidrig?

Für den BFH ist ernstlich zweifelhaft, ob es verfassungsgemäß ist, dass ab 2007 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht als Werbungskosten abzuziehen sind

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