Internationale Steuerberatung

Die Globalisierung der Wirtschaft hat lange schon den deutschen Mittelstand erfasst. Höchste Zeit nicht nur bei grenzüberschreitenden Sachverhalten auch danach zu handeln!

WEISE Steuerberatung bringt Ihnen über mehr als 17 Jahre praktische internationale Beratungserfahrung

Im Ausland:

  • grenzüberschreitende Expansion von Unternehmen
  • Unternehmenskäufe/-verkäufe im internationalen Kontext
  • Entsendung natürlicher Personen
  • Begründung von Betriebsstätten
  • DBA-Besteuerung
  • internationale Verrechnungspreissachverhalte

In Deutschland:

  • Gründung von GmbH ohne oder mit geringem Kapitaleinsatz
  • Gründung und Betreuung englischer Limited´s sowie Ltd. & Co. KG
  • Rückkehr ausländischer Steuersubstrate nach Deutschland
  • internationale Transfers von Privat- und Unternehmensvermögen
  • Betriebsstättenbegründung bzw. -vermeidung
  • Vermeidung von Doppelbesteuerung
  • internationale Steuerbelastungsvergleiche
  • Dokumentation von Verrechnungspreissachverhalten
  • Vorsteuervergütungsanträge für ausländische Unternehmen

Bei steuerlichen Fragenstellungen, die tiefer in ausländisches Steuerrecht eindringen, ziehen wir ausländische Experten des jeweiligen Partnerlandes unserer Netzwerkpartner hinzu.

In folgenden Ländern verfügen wir über langjähriges Know-how:

  • Niederlande
  • Frankreich
  • England
  • Spanien
  • Italien
  • Schweden
  • Finnland
  • Schweiz
  • Österreich
  • Griechenland
  • Polen
  • USA

 

Aktuelles


Die Steuererklärung 2009

Einige Informationen, was bei der Einkommensteuererklärung 2009 zu beachten ist, finden sich hier

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Das ändert sich ab 2010!

Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde verabschiedet.

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+++ Weise Steuerberatung ist zum zweiten Mal TOP Steuerberater des Jahres+++

ausgezeichnet 2009 und 2008 von FOCUS-Money und dem Europäischen Institut für Steuerrecht

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Arbeitszimmer-Neuregelung verfassungswidrig?

Für den BFH ist ernstlich zweifelhaft, ob es verfassungsgemäß ist, dass ab 2007 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht als Werbungskosten abzuziehen sind

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